§1 Vertragsgegenstand:

1.1 Die folgenden AGBs gelten für Kunden, die die Leistungen von Fit mit Jasmin Hollatz-Schwartz in Anspruch nehmen. 

 

1.2 Kunden sind Privatpersonen, Firmen und staatliche Einrichtungen.

 

1.2 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Fit mit Jasmin Hollatz-Schwartz (Auftragnehmer), vertreten durch Jasmin Hollatz-Schwartz, An der Bäderstr. 48, 23777 Heringsdorf, vereinbart. 

 

§2 Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten persönlichen Trainingseinheit individuell betreuen und anleiten. Die Anamnese ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. 

 

2.2 Die Trainingsmethoden und geeigneter Ort der Trainingseinheiten werden mit dem Auftraggeber individuell abgesprochen.  Ziele und Trainingsinhalte werden vorab gemeinsam abgestimmt. 

 

2.3 Eine Trainingseinheit dauert ca. 60 min.  oder es gilt eine individuelle Absprache.

 

2.4 Es erfolgt eine individuelle Terminvergabe. 

 

§3 Vergütung / Kosten

3.1 Der Preis für eine Trainingseinheit richtet sich nach der aktuellen Preistabelle. 

 

3.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmers. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen. Eine Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich oder nach Absprache.

 

3.3 Eintrittsgelder, Platzmieten, Tageskarten oder anderweitige Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.

 

3.4 Sollte eine Begleitung des Auftragnehmers auf Reisen gewünscht sein, sind die Spesen vom Auftraggeber zu übernehmen. Des Weiteren wird zwischen den Vertragsparteien ein Pauschalhonorar vereinbart. 

 

3.5 In einem Umkreis von 20 km sind die An- und Abfahrtskosten enthalten. Ab dem 20 km werden 0,35 € pro gefahrener Kilometer erhoben. 

 

§4 Verhinderung, Ausfall

4.1 Bei Verhinderung haben beide Vertragsparteien schnellstmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar in hälftiger Höhe fällig. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet. 

 

4.2 Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch den Auftragnehmer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. 

 

4.3 Aufgrund eines nachweislichen gesundheitlichen Ausfalls der Trainingseinheit, können bereits gezahlte Trainingseinheiten gut geschrieben oder zurückerstattet werden. 

 

§5 Laufzeit / Kündigung

5.1 Die Vereinbarung kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beendet werden. 

 

5.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

5.3 Für bereits gezahlte, nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten besteht ein Rückerstattungsanspruch des Kunden. 

 

§6 Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, dies gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen. 

 

6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggebers mit dem Personal Training ggf. verfolgten Zweck. 

 

6.3 Auch für Sachschäden wird eine Haftung von Seiten des Auftragnehmers ausgeschlossen. Grundsätzlich ist jegliche Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber sich nicht an die Anweisungen von Fit mit Jasmin Hollatz-Schwartz hält.

 

6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich durch ärztliche Untersuchung Klarheit über seinen Gesundheitszustand zu verschaffen und versichert, sportgesund zu sein. Wird auf die ärztliche Untersuchung von Seiten des Auftraggebers verzichtet, handelt dieser auf eigene Verantwortung. 

 

6.5 Der Kunde informiert den Auftragnehmer umgehend über etwaige Schmerzen, Erkrankungen, Unwohlsein oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen. 

 

6.6 Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Auftraggeber selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Auftragnehmer oder sein Vertreter / seine Vertreterin im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. 

 

6.7 Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer vollständig und wahrheitsgemäß über seinen aktuellen und bisherigen Gesundheitszustand aufzuklären. 

 

6.8 Der Auftragnehmer versichert, gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, versichert zu sein. 

 

§7 Datenschutz und Verschwiegenheit

7.1 Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Personal Training-Vertrages speichern und verwenden. 

 

7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Erfüllung des Personal Trainer-Vertrages bekannt gewordenen Angaben des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus. 

 

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

8.2 Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen vollständig oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen unwirksam. 

 

8.3 An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder - bei Fehlen einer solchen Vorschrift - eine Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.